Sachverhalt:

Die gemeindeeigene Liegenschaft Sprüttenhuus wird aktuell durch ein Gebäudewärmenetz aus dem Nachbargebäude (Privateigentum) mit Heizwärme versorgt. Die Heizanlage muss nun in 2026 altersbedingt erneuert werden.

Im integrierten Klimaschutzkonzept verpflichtete sich die Gemeinde Schönberg auf Seite 83 zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen, einem Ausbau der Erneuerbaren Energien und Senkung des Energieverbrauchs. Zudem wird in den Maßnahmen „ÜM – 5 Nachhaltiges Gebäudemanagement und Gebäudemodernisierungskonzept“ und „KG – 4 Nutzung der Erneuerbaren Energien in kommunalen Liegenschaften“ dargelegt, wie die gemeindeeigenen Liegenschaften zukünftig hinsichtlich Treibhausgasemissionen und Energieversorgung weiterentwickelt werden sollen.

Bei der Wahl der neuen Heizungsanlage sollte neben diesen Klimaschutzzielen und dem voraussichtlich steigenden CO2-Preis (EU-weiter Emissionshandel ab 2027) ebenso die Vorbildfunktion und Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden.

Aus Gründen der Vorbildfunktion, der Energieeffizienz und der Kosten ist eine zukünftige energietechnische Unabhängigkeit für das Sprüttenhuus nur zu empfehlen, wodurch ein eigener Wärmeerzeuger für die Heizungsanlage installiert werden muss. Angestrebt wird eine Montage im Juli/August 2026.

Bei der Erneuerung von Heizungsanlagen in kommunalen Liegenschaften unterstützt der Bund den Kauf und Einbau von klimafreundlichen Heizungsanlagen mit dem Förderprogramm KFW-Zuschuss 422 „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“. Die Förderung beträgt bis zu 30% der förder­fähigen Gesamtkosten, elektrisch angetriebene Wärmepumpen werden mit einem zusätzlichen Effizienzbonus in Höhe von 5% gefördert. Aufgrund des KFW-Zuschuss 422 wird empfohlen, eine Wärmepumpe als neuen Wärmeerzeuger zu installieren.

Die „Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern im Kreis Plön“ unterstützt Photovoltaikanlagen mit 5,00 € je Einwohner jedoch max. 75% der förder­fähigen Gesamtkosten. Anzumerken ist, dass nach aktueller Planung des Kreis Plön diese Förderung nur noch für die Jahre 2026 und 2027 angeboten werden soll (siehe Niederschrift Ausschuss für Finanzen Kreis Plön 27-11-2025).

In Anbetracht der Richtlinie des Kreis Plön und den Klimaschutzzielen der Gemeinde Schönberg wird weiterhin empfohlen, neben einer Wärmepumpe als Wärmeerzeuger auch eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Eine erste Kostenschätzung ergab für eine Wärmepumpe Kosten in Höhe von 46.435,53 € und für eine PV-Anlage (Leistung: 7,20 kWp, Batteriespeicher: 10.2 kWh) Kosten in Höhe von 19.850,00 €. Angestrebt wird die Beantragung und Nutzung des KFW-Zuschuss 422: „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ sowie der Richtlinie des Kreis Plön zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern im Kreis Plön. Die angenommene Kostensteigerung in Höhe von 5% wurden eingerechnet um die Risiken von Inflation und sonstigen Kostensteigerungen zu berücksichtigen.

Kostenkalkulation:

Fördersumme Wärmepumpe:

46.435,53 € * 35% = 16.252,44 €

Fördersumme Photovoltaikanlage:

19.850,00 € * 75% = 14.887,50 €

Kostenübersicht:

Eigenmittel

Förderung

Gesamtkosten

Wärmepumpe

30.183,09 €

16.252,44 €

46.435,53 €

Photovoltaikanlage

4.962,50 €

14.887,50 €

19.850,00 €

Summe

35.145,59 €

31.139,94 €

66.285,53 €

Kostensteigerung 5%

1.757,28 €

1.557,00 €

3.314,28 €

kalkulierte Summe

36.902,87 €

32.696,93 €

69.599,81 €

Zum Vergleich:

Im Jahr 2025 installierte die Gemeinde Schönberg eine vergleichbare Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudekomplex Familienzentrum/Bauhof. Diese Anlage war im letzten Jahr vom 27. März bis zum 31. Dezember in betrieb. In diesem Zeitraum konnten 3,63 t CO2 eingespart und der Strombezug aus dem deutschen Stromnetz um 49% bzw. 5,36 MWh gesenkt werden. Bei Strombezugskosten von 0,35 €/kWh entspricht dies Einsparungen in Höhe von 1.875,72 €. Zudem wurden 3,01 MWh ins Stromnetz eingespeist, was bei einer Einspeisevergütung von 0,082 €/kWh insgesamt einen Ertrag von 246,53 € ergibt. Zusammengenommen konnten durch die Photovoltaikanlage die Stromkosten um 2.122,25 € gesenkt werden. Da bei dieser Anlage bereits die Förderrichtlinie des Kreis Plön genutzt wurde, wird die Einsparung in den Energiekosten den Betrag der eingesetzten Eigenmittel voraussichtlich bereits nach 2,5 bis 3 Jahren übersteigen.

Es wird empfohlen, für die energetische Sanierung des Sprüttenhuus Investitionskosten in Höhe von 70.000,00 € in den Gemeindehaushalt 2026 einzuplanen.


Anlagenverzeichnis:

Grafik Energiebilanz - Gebäudekomplex Familienzentrum_Bauhof

PV_Richtlinie_10-2024

Merkblatt KFW Zuschuss Nr. 422

Niederschrift Ausschuss für Finanzen Kreis Plön 27-11-2025