Sachverhalt:
Die
gemeindeeigene Liegenschaft Sprüttenhuus wird aktuell durch ein
Gebäudewärmenetz aus dem Nachbargebäude (Privateigentum) mit Heizwärme
versorgt. Die Heizanlage muss nun in 2026 altersbedingt erneuert werden.
Im
integrierten Klimaschutzkonzept verpflichtete sich die Gemeinde Schönberg auf
Seite 83 zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen, einem Ausbau der
Erneuerbaren Energien und Senkung des Energieverbrauchs. Zudem wird in den
Maßnahmen „ÜM – 5 Nachhaltiges Gebäudemanagement und
Gebäudemodernisierungskonzept“ und „KG – 4 Nutzung der Erneuerbaren Energien in
kommunalen Liegenschaften“ dargelegt, wie die gemeindeeigenen Liegenschaften
zukünftig hinsichtlich Treibhausgasemissionen und Energieversorgung weiterentwickelt
werden sollen.
Bei
der Wahl der neuen Heizungsanlage sollte neben diesen Klimaschutzzielen und dem
voraussichtlich steigenden CO2-Preis (EU-weiter Emissionshandel ab
2027) ebenso die Vorbildfunktion und Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt
werden.
Aus
Gründen der Vorbildfunktion, der Energieeffizienz und der Kosten ist eine
zukünftige energietechnische Unabhängigkeit für das Sprüttenhuus nur zu
empfehlen, wodurch ein eigener Wärmeerzeuger für die Heizungsanlage installiert
werden muss. Angestrebt wird eine Montage im Juli/August 2026.
Bei
der Erneuerung von Heizungsanlagen in kommunalen Liegenschaften unterstützt der
Bund den Kauf und Einbau von klimafreundlichen Heizungsanlagen mit dem
Förderprogramm KFW-Zuschuss 422 „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und
Nichtwohngebäude“. Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen
Gesamtkosten, elektrisch angetriebene Wärmepumpen werden mit einem zusätzlichen
Effizienzbonus in Höhe von 5% gefördert. Aufgrund des KFW-Zuschuss 422 wird
empfohlen, eine Wärmepumpe als neuen Wärmeerzeuger zu installieren.
Die
„Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Photovoltaikanlagen und
Batteriespeichern im Kreis Plön“ unterstützt Photovoltaikanlagen mit 5,00 € je
Einwohner jedoch max. 75% der förderfähigen Gesamtkosten. Anzumerken ist, dass nach aktueller
Planung des Kreis Plön diese Förderung nur noch für die Jahre 2026 und 2027
angeboten werden soll (siehe Niederschrift Ausschuss für Finanzen Kreis Plön
27-11-2025).
In
Anbetracht der Richtlinie des Kreis Plön und den Klimaschutzzielen der Gemeinde
Schönberg wird weiterhin empfohlen, neben einer Wärmepumpe als Wärmeerzeuger
auch eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Eine
erste Kostenschätzung ergab für eine Wärmepumpe Kosten in Höhe von 46.435,53 €
und für eine PV-Anlage (Leistung: 7,20 kWp, Batteriespeicher: 10.2 kWh) Kosten
in Höhe von 19.850,00 €. Angestrebt wird die Beantragung und Nutzung des
KFW-Zuschuss 422: „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“
sowie der Richtlinie des Kreis Plön zur Förderung von Photovoltaikanlagen und
Batteriespeichern im Kreis Plön. Die angenommene Kostensteigerung in Höhe von
5% wurden eingerechnet um die Risiken von Inflation und sonstigen
Kostensteigerungen zu berücksichtigen.
Kostenkalkulation:
Fördersumme
Wärmepumpe:
46.435,53
€ * 35% = 16.252,44 €
Fördersumme
Photovoltaikanlage:
19.850,00
€ * 75% = 14.887,50 €
Kostenübersicht:
|
Eigenmittel |
Förderung |
Gesamtkosten |
|
|
Wärmepumpe |
30.183,09 € |
16.252,44 € |
46.435,53 € |
|
Photovoltaikanlage |
4.962,50 € |
14.887,50 € |
19.850,00 € |
|
Summe |
35.145,59 € |
31.139,94 € |
66.285,53 € |
|
Kostensteigerung
5% |
1.757,28 € |
1.557,00 € |
3.314,28 € |
|
kalkulierte Summe |
36.902,87 € |
32.696,93 € |
69.599,81 € |
Zum
Vergleich:
Im
Jahr 2025 installierte die Gemeinde Schönberg eine vergleichbare
Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudekomplex Familienzentrum/Bauhof.
Diese Anlage war im letzten Jahr vom 27. März bis zum 31. Dezember in betrieb.
In diesem Zeitraum konnten 3,63 t CO2 eingespart und der Strombezug
aus dem deutschen Stromnetz um 49% bzw. 5,36 MWh gesenkt werden. Bei
Strombezugskosten von 0,35 €/kWh entspricht dies Einsparungen in Höhe von 1.875,72
€. Zudem wurden 3,01 MWh ins Stromnetz eingespeist, was bei einer
Einspeisevergütung von 0,082 €/kWh insgesamt einen Ertrag von 246,53 € ergibt.
Zusammengenommen konnten durch die Photovoltaikanlage die Stromkosten um
2.122,25 € gesenkt werden. Da bei dieser Anlage bereits die Förderrichtlinie des
Kreis Plön genutzt wurde, wird die Einsparung in den Energiekosten den Betrag
der eingesetzten Eigenmittel voraussichtlich bereits nach 2,5 bis 3 Jahren
übersteigen.
Es
wird empfohlen, für die energetische Sanierung des Sprüttenhuus
Investitionskosten in Höhe von 70.000,00
€ in den Gemeindehaushalt 2026 einzuplanen.
Anlagenverzeichnis:
Grafik Energiebilanz -
Gebäudekomplex Familienzentrum_Bauhof
PV_Richtlinie_10-2024
Merkblatt
KFW Zuschuss Nr. 422
Niederschrift Ausschuss für Finanzen Kreis Plön
27-11-2025
