Sachverhalt:
Vorgelegt wird der Abschlussbericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Plön über die überörtliche Prüfung des Schulverbandes Probstei für die Jahre 2017 – 2023.
Prüfungsauftrag, Art und der Umfang der Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt (GPA) des Kreises Plön ergeben sich aus dem vorliegenden Prüfungsbericht. Ergänzende Erläuterungen durch das Gemeindeprüfungsamt sowie der Prüfgruppenleitung erfolgten in der Vergangenheit in einem sog. Abschlussgespräch zu dem alle Mitglieder des Hauptausschusses des Amtes sowie die Mitglieder des Amtsausschusses nachrichtlich eingeladen waren. Dieses Gespräch wurde nach dieser Prüfung ob der guten Ergebnisse auf Anregung des Gemeindeprüfungsamtes wieder abgesagt. Ein weiterer Beleg für die guten Ergebnisse ist der Umstand, dass in dem Prüfungsbericht des Amtes keine Hinweise oder Anmerkungen enthalten sind, zu denen eine Stellungnahme „erwartet“ wird. Derartige Hinweise, so sie denn enthalten wären, würden gesondert gekennzeichnet sein.
Gleiches gilt für den Bericht über den Schulverband Probste.
Gleichwohl ist es notwendig, dass sich die Gremien der Selbstverwaltung mit den Inhalten der Prüfung auseinandersetzen. Gleiches gilt natürlich im besonderen Maße für die Verwaltung. Soweit es um die Umstellung der Haushaltsführung auf die sog. Doppik geht, kann aus dem Bericht der Amtsverwaltung sehr erfreulich berichtet werden, dass das GPA in seinem Fazit eine gut gelungene und sehr strukturierte Umsetzung des Umstellungsprozesses auf die Doppik bescheinigt. Angesichts diverser Erfahrungen aus der Vergangenheit ist dies wahrlich keine Selbstverständlichkeit. Die in dem Abschnitt vermerkten Hinweise auf einige wenige Positionen, werden im Rahmen der normalen Tätigkeit der Kämmerei geprüft und ggfs. umgesetzt.
In dem Bericht für den Schulverband Probstei werden keine Hinweise zur Haushaltsführung gegeben.
Hinzuweisen ist allerdings auf Ausführungen zu den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (S. 6). Diesen Hinweisen ist aus tarifrechtlichen Gründen zu folgen. Seitens der Verwaltung wird dies im Rahmen der Stellenplanerstellung berücksichtigt werden.
Zu den Schulkostenbeiträgen (S. 7ff) ist folgendes auszuführen: Eine Nachveranlagung ist durchaus noch möglich und bedürfte einer Entscheidung der Verbandsversammlung. Aus anderen Verwaltungen ist durchaus bekannt, dass Nachberechnungen bei versehentlichen Fehlberechnungen, so auch hier der Fall, vorgenommen werden. Die Hinweise zur Berücksichtigung von Benutzungsgebühren und sog. fiktiven Elternbeiträgen erfolgen im Rahmen der ohnehin anstehenden Berechnung, da der pauschale Ansatz für Investitionen ab diesem Jahr entfällt.
Im Bereich der Prüfung von Tiefbaumaßnahmen (Sportplatzbewässerungsanlage) sind im Bericht über die Amtsverwaltung zum Teil Dokumentationsmängel festgestellt. Dem kann auch nicht widersprochen werden. Im Kern sind diese aber dem Umstand geschuldet, dass das zuständige Amt in der Amtsverwaltung seit Jahren unterbesetzt war. Dies hat nicht zuletzt das im letzten Jahr beauftragte externe Gutachten ergeben. Im Lichte der Gesamtaufgaben des zuständigen Amtes ist den Hinweisen zwar nicht zu widersprechen, angesichts der Menge an Aufgaben halten sich die Hinweise aus Sicht des Unterzeichners allerdings in üblichen Grenzen. Diesen Hinweisen ist natürlich in der Zukunft Folge zu leisten
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag:
Den vorstehenden Ausführungen wird zugestimmt. Die Amtsverwaltung wird gebeten die Nachveranlagung vorzunehmen und die Hinweise bei der Berechnung der Schulkostenbeiträge nach neuem Modell zu berücksichtigten. Die Berücksichtigung des Tarifs für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst soll im Stellenplan 2026 erfolgen.
